AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Kurse)

 

Art. 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sofern nicht schriftlich ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden, sind diese AGB integrierter Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen zwischen den Samariterverein Lenzburg und Umgebung und seinen Kunden und gelten insbesondere für alle Teilnahmen an Kursen, sowie für Aufträge an den Samariterverein Lenzburg und Umgebung.

Teilnehmer an Kursen und Auftraggeber bestätigen mit jeder Anmeldung bzw. Auftragserteilung, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und diese anzuerkennen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot des Samaritervereins Lenzburg und Umgebung.

Art. 2 Vertragspartner

Die vertragliche Partnerschaft besteht

  1. bei Teilnahme an Kursen aus dem Jahresprogramm oder zusätzlich öffentlich ausgeschriebenen Kursen- zwischen Teilnehmern der Bildungsangebote und dem Samariterverein Lenzburg und Umgebung. Als Teilnehmer gelten natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen. Bei Kursteilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt als Vertragspartner die für den Kursteilnehmer erziehungsberechtigte
  2. zwischen Auftraggebern offerierter Bildungsangebote (i.d.R. Kurse) und dem Samariterverein Lenzburg und Umgebung. Als Vertragspartner für offerierte Kursangebote gilt der Adressat der Offerte.

Art. 3 Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einem Kurs gilt als Bestellung. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch Samariterverein Lenzburg und Umgebung gilt der Vertrag als geschlossen und die Anmeldung ist verbindlich. Offerierte Bildungsangebote werden durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt. Mit dieser Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber gilt der Vertrag als geschlossen und der Auftrag ist verbindlich.

Art. 4 Anmeldung

Anmeldungen für Kurse müssen schriftlich, per Anmeldung über Webseite des Samaritervereines Lenzburg und Umgebung oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden nach Datum (postalisch nach Poststempel) berücksichtigt.

Art. 5 Preise

Alle Preise sind entweder im Jahresprogramm, auf der Homepage oder in individuellen Offerten in Schweizer Franken ausgewiesen. Bildungsleistungen sind gem. Art. 21 MWStG von der Mehrwertsteuer befreit.

Art. 6 Durchführung

Bei sämtlichen Kursen ist eine minimale sowie maximale Teilnehmerzahl definiert. Der Samariterverein Lenzburg und Umgebung behält sich das Recht vor, Veranstaltungen mit zu geringer Teilnehmerzahl bis 5 Kalendertage vor Kurstermin ohne Verpflichtung gegenüber den Teilnehmern zu annullieren. Bei einer Annullation durch den Samariterverein Lenzburg und Umgebung werden bereits einbezahlte Kursgelder ohne jegliche zusätzlichen Verpflichtungen innerhalb von 30 Kalendertagen zurückerstattet.

Art. 7 Zahlungskonditionen

Der Kursbetrag wird via Rechnung beglichen. Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne jeden Abzug zu bezahlen.

Art. 8 Rücktritt / Annullierung

  1. öffentlich ausgeschrieben Kurse, Standartkurse

Ein gewünschter bzw. notwendig gewordener Rücktritt muss so schnell wie möglich schriftlich an den Samariterverein Lenzburg u.U. gemeldet werden. Ein Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn kann ohne Kostenfolge für den Teilnehmer erfolgen. Ab dem 6. Tag vor Kursbeginn hat der Samariterverein Lenzburg und Umgebung das Recht auf folgende Annullationsgebühren:

Rücktrittszeitpunkt                                                                    Annullationsgebühr

ab 7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn                       80% der Kurskosten ab Kursstartdatum bzw. bei Absenz                                                       100% der Kurskosten

Dem Teilnehmer werden keine Annullationsgebühren in Rechnung gestellt, wenn er einen Ersatzteilnehmer vermitteln kann, der die ausgewiesenen Zulassungsbedingungen erfüllt. Die Zahlungsverpflichtung geht dann zu gleichen Bedingungen an den Ersatzteilnehmer über.

Bei Abwesenheiten, resp. Rücktritt durch Krankheit und/oder Unfall, besteht die Möglichkeit, den Kurs oder verpasste Teile zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Für diese Variante wird ein ärztliches Attest, welches innert Wochenfrist an Samariterverein Lenzburg und Umgebung gesendet werden muss, vorausgesetzt.

Nichtinanspruchnahme einzelner Kursteile führt nicht zu einer Ermässigung des Rechnungsbetrages.

  1. Bei Individualkursen hat der Samariterverein Lenzburg und Umgebung das Recht auf folgende Annullationsgebühren:

Rücktrittszeitpunkt                                                                    Annullationsgebühr

bis 30 Tage vor Kursbeginn                              nur bereits effektiv entstandene Kosten

(Rekognozierung, Kursbesprechung)

ab 29 bis 20 Tage vor Kursbeginn                     25% der Kurskosten

ab 19 bis 8 Tage vor Kursbeginn                       50% der Kurskosten

ab 7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn                       80% der Kurskosten ab Kursstartdatum bzw. bei Absenz                                                       100% der Kurskosten

Art. 9 Versicherung

Der Abschluss von Versicherungen ist alleinige Sache des Kursteilnehmers bzw. Auftraggebers. Der Samariterverein Lenzburg übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Diebstahl, Verlust von Gegenständen usw.

Art. 10 Kursinhalt / Ausbildner

Der Samariterverein Lenzburg und Umgebung behält sich das Recht vor, kurzfristige Änderungen in Bezug auf den Inhalt und die Referenten der Bildungsveranstaltung vorzunehmen.

Art. 11 Absenzen Regelung

Für eine formelle Bestätigung über die Teilnahme an einem Kurs sind 90 % der Kurszeit zu besuchen. Darüber hinaus kann der Kursleiter Kursinhalte definieren, die unabhängig von der 90%-Regelung für den Erhalt einer Bestätigung besucht werden müssen.

Für standardisierte Programme wie Nothilfekurs, eNothelfer, Reanimationskurse, CZV-Kurse u.ä. gilt entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsorgane eine 100%ige, ununterbrochene und lückenlose Teilnahmepflicht. Bei Nichterfüllung kann keine Teilnahmebestätigung abgegeben werden.

Art. 12 Preisänderungen

Preisänderungen, spezielle Konditionen usw. bleiben dem Vorstand des Samariterverein Lenzburg und Umgebung vorbehalten. Bei einer Kurspreiserhöhung von über 10% können Teilnehmer ohne Kostenfolge aus dem Vertrag ausscheiden.

Art. 13 Nebenabreden

Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform.

Art. 14 Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Samariterverein Lenzburg und Umgebung gilt Schweizer Recht, eingeschlossen sind auch Teilnehmer aus dem Ausland. Gerichtsstand ist Lenzburg, Kanton Aargau, Schweiz.

Gültig ab 01.01.2021